Gemeindesteuern:
Die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gern zu Ihren Anliegen Auskunft.

steuern@witterswil.ch oder 061 725 10 10.

Benötigen Sie Informationen zu Ihrer Veranlagung oder sonstige Auskünfte der Staatssteuer, wenden Sie sich bitte an die Veranlagungsbehörde Dorneck-Thierstein in Dornach, Tel. 061 704 70 60 oder per Mail an vb.dorneck-thierstein@fd.so.ch oder ans Steueramt Solothurn, Tel. 032 627 87 87 oder per Mail an steueramt.so@fd.so.ch.

Um die Gemeindestrassen jederzeit schnee- und eisfrei zu halten, ist der Technische Dienst auf Ihre Mithilfe angewiesen. Er ist Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Autos bei Schneefall nicht auf öffentlichen Strassen parkieren. Nur so kann die Schneeräumung ungehindert durchgeführt werden.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass es Aufgabe der Hausbesitzer oder der dafür bestimmten Personen ist, die Eingänge und Trottoirs vor dem Haus im Winter gangbar zu halten.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Technischen Dienst, der Sie gerne unterstützt. Tel. 079 700 70 80.

Die Tierkadaver-Sammelstelle finden Sie bei der ARA Rodersdorf, Zufahrt via Kirchgasse, rechts in die Grossbühlstrasse, links in die Oltingerstrasse bis zur Birsigbrücke, dann rechts abbiegen.
Für Kleintiere ist die Tierkörpersammelstelle über die Kleintiereinwurfklappe von 7.00 bis 22.00 Uhr unbeschränkt zugänglich.
Schwere Tierkörper werden nach telefonischer Vereinbarung mit der Aufsichtsperson angenommen,
Telefon: 061 731 20 95.

Bitte beachten: Da Sie beim Transport von toten Tieren über die Landesgrenze im Falle einer Kontrolle Probleme haben könnten, fahren Sie besser nicht über die internationale Strasse (via Leymen) nach Rodersdorf. Nehmen Sie die Strasse über Metzerlen, so bleiben Sie auf Schweizer Boden.

Informationen erhalten Sie auch vom Werkhof Witterswil unter 079 700 70 80.

 

Meldung des Todesfalles
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können. Kommen Sie mit der ärztlichen Todesbescheinigung und - falls vorhanden - dem Familienbüchlein bei uns auf der Gemeindeverwaltung vorbei.

Wir füllen mit Ihnen eine Checkliste aus. Sie geben uns an:

  • das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen
  • ob wir die Kirchenglocken für die verstorbene Person läuten dürfen (Endläuten)
  • wo die Bestattung stattfinden soll (Witterswil oder auswärts)
  • welche Art von Grab Sie wünschen

Aufgaben der Gemeinde:

  • Anmeldung Kremation
  • Meldung an den Techn. Dienst für die Vorbereitung des Grabes
  • Meldung an den Inventurbeamten

Die Organisation der Trauerfeier ist Sache der Trauerfamilie.

  • Zeitpunkt der Trauerfeier: mit Gemeindeverwaltung und Pfarrer absprechen. Bestattungen sind möglich an Werktagen, normalerweise um 14.00 Uhr.
  • Sarg, Einsargung und und Ausstattung sowie Grabkreuz gehen zu Lasten der Angehörigen und sind durch diese zu organisieren.
  • Todesanzeigen in Zeitungen, Leidzirkulare bestellen (diese Anzeigen erst drucken lassen, wenn der Termin der Bestattung definitiv feststeht).

Die Gemeinde übernimmt

  • das Herrichten des Grabes
  • die amtlichen Bestattungsanzeigen in der Zeitungen (auf Wunsch der Angehörigen kann darauf verzichtet werden)
  • die Kosten der Aufbahrung und Bestattung
  • die Kosten für die Kremation im Krematorium Basel

Der/die Verstorbene kann in der Leichenhalle im Friedhof aufgebahrt werden, die Angehörigen erhalten einen Schlüssel für unbeschränkten Zutritt.

Ablauf der Trauerfeier (Normalfall)

  • Abdankung/Bestattung auf dem Friedhof - in der Abdankungshalle oder direkt beim Grab
  • Gottesdienst in der Kirche Witterswil (sofern gewünscht).

Weitere Auskunft erhalten Sie bei der

Gemeindeverwaltung Witterswil, Tel. 061 725 10 10. Falls Sie etwas vom Erbschaftsamt wissen müssen, schauen Sie nach unter "Gemeinde", "Interessante Links".

Als Brückenbauerin für gesellschaftliche Inklusion betreibt die VEBO im Kanton Solothurn marktorientierte Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Wohnheime, Tagesstätten, Schulungs-, Beratungs- und Wiedereingliederungsbetriebe. Sie gehört zu den grössten Arbeitgebern auf Kantonsgebiet. 80% der rund 1800 Mitarbeitenden sind Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Bitte wenden Sie sich für die Vermietungen der öffentlichen Räume (Mehrzweckhalle, Vereinszimmer, Foyer) beim Schulareal an:

Frau Claudia Gobeli, Tel. 061 721 04 77 oder vermietungmzh@witterswil.ch

Wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie hier die Liste mit den Mehrfamilienhäusern einsehen (bitte oben auf Titel "Vermietungen" klicken).

Abstimmungs-/Wahltermine 2024

03. März 2024
09. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024 

Die Abstimmungsresultate werden jeweils in der Woche nach der Auszählung hier untenstehend veröffentlicht (bitte "Wahlen/Abstimmungen" anklicken).

Im untenstehenden Link "Wie verwende ich das Abstimmungscouvert" können Sie eine Video-Anleitung anschauen, damit Sie das Couvert nicht falsch öffnen oder beschädigen.

Ebenfalls können Kurzfilme von easyvote zu den aktuellen Vorlagen angeschaut werden. Bitte beachten Sie auch das neue vom Bund zur Verfügung gestellte App VoteInfo, welches im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden kann.

Gebühren Wasser/Abwasser: Siehe unter Online-Schalter, Reglemente:
Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Tel. 061 725 10 10 oder konsultieren Sie das Wasserreglement und das Abwasserreglement.

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, lesen Sie bitte per Übergabe den Wasserstand ab und teilen dies der Gemeindeverwaltung mit. Im Nachhinein ist es nicht mehr möglich, eine Aufteilung "bisheriger Eigentümer - neuer Eigentümer" in Rechnung zu stellen.

Eine Wohnsitzbestätigung erhalten Sie bei uns am Schalter oder sie wird Ihnen per Post zugestellt. Die Wohnsitzbestätigung ist kostenlos.