Todesfall - was tun?

Meldung des Todesfalles
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können. Kommen Sie mit der ärztlichen Todesbescheinigung und - falls vorhanden - dem Familienbüchlein bei uns auf der Gemeindeverwaltung vorbei.

Wir füllen mit Ihnen eine Checkliste aus. Sie geben uns an:

  • das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen
  • ob wir die Kirchenglocken für die verstorbene Person läuten dürfen (Endläuten)
  • wo die Bestattung stattfinden soll (Witterswil oder auswärts)
  • welche Art von Grab Sie wünschen

Aufgaben der Gemeinde:

  • Anmeldung Kremation
  • Meldung an den Techn. Dienst für die Vorbereitung des Grabes
  • Meldung an den Inventurbeamten

Die Organisation der Trauerfeier ist Sache der Trauerfamilie.

  • Zeitpunkt der Trauerfeier: mit Gemeindeverwaltung und Pfarrer absprechen. Bestattungen sind möglich an Werktagen, normalerweise um 14.00 Uhr.
  • Sarg, Einsargung und und Ausstattung sowie Grabkreuz gehen zu Lasten der Angehörigen und sind durch diese zu organisieren.
  • Todesanzeigen in Zeitungen, Leidzirkulare bestellen (diese Anzeigen erst drucken lassen, wenn der Termin der Bestattung definitiv feststeht).

Die Gemeinde übernimmt

  • das Herrichten des Grabes
  • die amtlichen Bestattungsanzeigen in der Zeitungen (auf Wunsch der Angehörigen kann darauf verzichtet werden)
  • die Kosten der Aufbahrung und Bestattung
  • die Kosten für die Kremation im Krematorium Basel

Der/die Verstorbene kann in der Leichenhalle im Friedhof aufgebahrt werden, die Angehörigen erhalten einen Schlüssel für unbeschränkten Zutritt.

Ablauf der Trauerfeier (Normalfall)

  • Abdankung/Bestattung auf dem Friedhof - in der Abdankungshalle oder direkt beim Grab
  • Gottesdienst in der Kirche Witterswil (sofern gewünscht).

Weitere Auskunft erhalten Sie bei der

Gemeindeverwaltung Witterswil, Tel. 061 725 10 10. Falls Sie etwas vom Erbschaftsamt wissen müssen, schauen Sie nach unter "Gemeinde", "Interessante Links".