Heimatausweis und Wochenaufenthalt

Wenn Sie bei uns Wochenaufenthalt begründen, müssen Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung einen Heimatausweis hinterlegen. Damit wird bescheinigt, dass Sie Ihren Wohnsitz woanders haben, Ihre Steuern auch dort begleichen, Ihr Stimmrecht dort aufrecht erhalten und Ihre Schriften dort deponiert bleiben. Den Heimatausweis erhalten Sie demnach bei Ihrer Wohnsitzgemeinde

Wenn Sie in Witterswil wohnhaft sind und anderswo Wochenaufenthalt begründen, stellen wir Ihnen einen Heimatausweis für die andere Gemeinde aus. Dafür benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse, den Zeitpunkt und die Dauer des Wochenaufenthalts. Ein Heimatausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.