Hauptaufgaben
Der fünfköpfige Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat wird für 4 Jahre gewählt.
Er hat insbesondere:
- Die Tätigkeiten der Gemeinde zu koordinieren
- Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen
- Die Gemeindeversammlungsbeschlüsse zu vollziehen
- Die Gemeindeverwaltung zu beaufsichtigen, unter Vorbehalt der Oberaufsicht der Gemeindeversammlung
- Verwaltungsreglemente zu erlassen
- Das Disziplinarrecht auszuüben, sofern die Gemeindeordnung nicht eine andere Behörde bestimmt wird
- Die Aufgaben der Ortspolizei im Rahmen der Gesetzgebung und der Gemeindereglemente wahrzunehmen
Die Gemeinde nach aussen zu vertreten
Gemeinderatssitzungen
Die Gemeinderatssitzungen sind aufgrund der solothurnischen Gesetzgebung öffentlich. Ausgenommen sind Traktanden, die einem Persönlichkeitsschutz vorbehalten sind. Nebenstehend publizieren wir den Terminplan des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Witterswil für das Jahr 2026.
Doris Weisskopf
Claus Wepler
Martin Andermatt
Frédéric Girod
Rebecca Braun