Leinenpflicht für Hunde ab 1. April bis 31. Juli 2024

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.

Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.

Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.